Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZimmerZentrale-Berlin.de vermittelt Unterkünfte (per Internet) im Namen und im Auftrag von Vermietern.
VertragspartnerVertragspartner des Mieters ist in der jeweils im Mietvertrag bzw.in der bestätigten Buchung ausgewiesene und dort genannte Vermieter der Unterkunft. Einen Anspruch auf Vermietung der Unterkunft (für den gewünschten Zeitraum) besteht erst nach Bestätigung der Buchung durch ZimmerZentrale-Berlin.de. Der Vertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande.
GarantienZimmerZentrale-Berlin.de ist nicht Vermieterin der Zimmer, Appartements und Ferienwohnungen, sondern nur Vermittlerin der Mietverträge. Sie übernimmt keine Garantie für die Ausstattung der vermittelten Zimmer und Appartements. Alle Ansprüche aus einem Mietvertrag, bzw. einem Vorvertragsverhältnis - Gewährleistung, Schadenersatz, Vertrauensschaden - können nur gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
StornierungBei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er eine pauschale Entschädigung prozentual des vertraglich vereinbarten Mietpreises vor Beginn des Mietverhältnisses, wie folgt zu zahlen: bis 21 Tage 0 % ab 20 Tage 20% ab 15 Tage 40 % ab 10 Tage 60 % ab 5 Tage 80 % ab 4 Tage 100 % vor Beginn des Mietverhältnisses des vertraglich vereinbarten Mietpreises.
HaftungZimmerZentrale-Berlin.de ist kein Reiseveranstalter im Sinne §§651a ff. BGB. Sollten Störungen infolge höherer Gewalt, Streik oder Übermittlungsstörungen im Komunikationsnetz unsere Vermittlertätigkeit beeinflussen wird keine Haftung übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
GerichtsstandGerichtsstand für alle Beteiligte - Gäste, Zimmervermieter, Zimmervermittlung - ist Berlin.
Salvatorische KlauselSollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Berlin, 11.01.2006